Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1961 - 5 StR 54/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,3299
BGH, 16.05.1961 - 5 StR 54/61 (https://dejure.org/1961,3299)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1961 - 5 StR 54/61 (https://dejure.org/1961,3299)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1961 - 5 StR 54/61 (https://dejure.org/1961,3299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,3299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - 5 StR 54/61
    Damit entfällt ohne weiteres auch die Entscheidung über die Anrechnung der Untersuchungshaft (so BGH 3 StR 437/53 vom 8. Oktober 1953).
  • BGH, 03.11.1953 - 1 StR 488/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - 5 StR 54/61
    Ein gesetzwidriger Ausschluß der Öffentlichkeit, der auf solche Umstände zurückzuführen ist, erfüllt die Voraussetzungen des § 338 Nr. 6 StPO (ebenso BGH 1 StR 488/53 vom 3. November 1953).
  • RG, 14.01.1910 - II 1229/09

    Sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung dadurch verletzt,

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - 5 StR 54/61
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts setzt der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO zwar voraus, daß die gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit auf den Willen des Gerichts oder des Vorsitzenden zurückzuführen ist, sei es, daß sie durch eine Anordnung zu der Beschränkung Veranlassung gegeben oder es unterlassen haben, die vorliegende und ihnen bekannt gewordene Beschränkung durch rechtzeitiges Eingreifen zu beseitigen (vgl. RGSt 2, 301; 43, 188).
  • RG, 01.10.1880 - 1543/80

    1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - 5 StR 54/61
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts setzt der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO zwar voraus, daß die gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit auf den Willen des Gerichts oder des Vorsitzenden zurückzuführen ist, sei es, daß sie durch eine Anordnung zu der Beschränkung Veranlassung gegeben oder es unterlassen haben, die vorliegende und ihnen bekannt gewordene Beschränkung durch rechtzeitiges Eingreifen zu beseitigen (vgl. RGSt 2, 301; 43, 188).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Der Bundesgerichtshof hat in den unveröffentlichten Urteilen 1 StR 488/53 vom 3. November 1953 und 5 StR 54/61 vom 16. Mai 1961 auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts verwiesen.
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Die Vorschriften über die Öffentlichkeit im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO, § 169 GVG sind nur dann verletzt, wenn die Beschränkung der Öffentlichkeit auf den Willen des Gerichts oder des Vorsitzenden zurückzuführen ist, nicht aber dann, wenn sie auf einem Versehen einer anderen Person beruht (RGSt 43, 188; BGH Urt. v. 3. November 1953 - 1 StR 488/53 -, 16. Mai 1961 - 5 StR 54/61 -).
  • BGH, 30.04.1963 - 5 StR 36/63

    Nichtangabe des Grundes für einen Ausschluss der Öffentlichkeit - Begehungsformen

    Da die Jugendkammer den Ausschluß der Öffentlichkeit nur für die Vernehmung der Zeugin Gesine M. beschlossen hatte, sind außerdem bei der Vernehmung der drei weiteren Beweispersonen die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (§§ 169, 172 bis 174 GVG) verletzt worden (BGHSt 7, 218; 5 StR 54/61 vom 16. Mai 1961).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht